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BundespolitikNeues Bundesgesetz zur Förderung von Langzeitarbeitslosen

Als ein Ergebnis des Besuchs der Kreistagsfraktion bei der Wabe (Wittener Gesellschaft für Arbeit und Beschäftigungsförderung mbH) in diesem Sommer, fand am Samstag, den 29.09.18 eine Veranstaltung zum Thema Langzeitarbeitslosigkeit bei der Lebenshilfe in Witten statt.

Die vom SPD Unterbezirk und der SPD Kreistagsfraktion organisierte Arbeitsmarktkonferenz war gut besucht und es wurde viel diskutiert. Das neue geplante Fördergesetz des Bundes für Langzeitarbeitslose, die nach dem aktuellen Stand für mindestens 6 Jahre Leistungen nach dem SGB II bezogen haben, wurde vom Genossen Ralf Kapschack (MdB) vorgestellt.

Ziel ist es zehntausende Langzeitarbeitslose in den kommenden Jahren in Arbeit zu bringen. Die eingeladenen Referenten, Anke Engelkamp vom Jobcenter des Ennepe-Ruhr-Kreis und Manfred Gosker vom HAZ, berichten ihrerseits über noch zu überwindende Hürden. Frau Engelkamp berichtet jedoch auch, dass sich im EN-Kreis bereits mehrere Arbeitgeber gemeldet haben, die an diesem Förder-Projekt teilnehmen möchten.

Frau Maren Lewerenz, neue Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit in Hagen berichtet, dass die gute allgemeine Entwicklung des Arbeitsmarktes bereits zur Reduzierung der Langzeitarbeitslosen beigetragen hat. Mit dem neuen Programm wird dieser positive Trend deutlich verbessert werden.

SPD Kreistagsfraktionsvorsitzender Daniel Pilz forderte gemeinsam mit den Teilnehmern weitere Verbesserungen im Gesetzentwurf ein. „Die Wartezeit für Langzeitarbeitslose zur Teilnahmen am Förderprogramm müssen auf vier Jahre reduziert werden, denn bereits bei 4 Jahren besteht eine große Ferne zum Arbeitsmarkt“, so Pilz.

 

 

Veröffentlicht am 09.10.2018

 

KommunalpolitikBesuch der SPD Kreistagsfraktion bei der WABE

„Neues Bundes-Programm hilft Langzeitarbeitslosen“ – Bericht über ein Treffen des EN-Landrates, Olaf Schade, sowie der SPD Kreistagsfraktion Ennepe-Ruhr mit Thomas Strauch, Geschäftsführer der WABE, Wittener Gesellschaft für Arbeit und Beschäftigungsförderung, am Dienstag, 3.7.2018, im Zollhaus der WABE an der Ruhr in Witten

Neue Hoffnung für Langzeitarbeitslose

Landrat, SPD-Kreistagsfraktion und WABE zählen auf das kommende Teilhabe-Chancen-Gesetz

Wen es einmal erwischt hat, der kommt oft nicht so schnell wieder da raus: Aktuell gelten in Deutschland rund 818.000 Menschen als „langzeitarbeitslos“, also länger als zwölf Monate arbeitslos. Im EN-Kreis sind es 3516 Betroffene. Manche sind bereits vier Jahre oder länger ohne Arbeit. Gesellschaften für Arbeit und Beschäftigung, wie die Wabe in Witten, könnten bald zusätzliches Geld vom Bund erhalten, um gezielt Langzeitarbeitslosen zu helfen. Die Kreistagsfraktion der SPD hat das Thema am Dienstag, 3.7.2018, mit dem Geschäftsführer der Wabe besprochen, Thomas Strauch.

Vor dem Hintergrund der zurzeit gut laufenden Konjunktur erscheint die aktuelle Zahl der Langzeitarbeitslosen umso deutlicher. „Lange Arbeitslosigkeit führt zu Langzeitarbeitslosigkeit“, sagte Thomas Strauch bei dem Treffen mit der SPD. Was auf den ersten Blick nach Binsenweisheit klingt, ist doch ein wichtiger Hinweis auf die Ursachen von langer Arbeitslosigkeit.

Neues Gesetz existiert aktuell nur als Entwurf

„Im Koalitionsvertrag von SPD und CDU ist ein neues Programm zur Bekämpfung von Arbeitslosigkeit vereinbart“, sagte Daniel Pilz, Vorsitzender der SPD-Kreistagsfraktion, bei dem Treffen mit dem Wabe-Chef. Insgesamt acht Fraktionsmitglieder sprachen im Zollhaus an der Ruhr in Witten-Herbede über das neue Programm, das zurzeit als Referentenentwurf existiert.

Das Programm heißt bürokratietypisch „Gesetz zur Schaffung neuer Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt“, wird umgangssprachlich „Sozialer Arbeitsmarkt“ genannt und soll Anfang 2019 in Kraft treten. Es hat ein Gesamtvolumen von vier Milliarden Euro, bis 2021 abrufbar per Antrag, so der Plan. Milliarden, die die vielen Beschäftigungsorganisationen wie die Wabe oder auch die Quabed gut gebrauchen könnten.

Was ist eigentlich ein „Sozialer Arbeitsmarkt“?

„Sozialer Arbeitsmarkt“ – was ist das eigentlich? Thomas Strauch erklärte den Begriff: „Arbeit ist mehr als nur ,Da ist die Schüppe, fang an‘. Die Wabe bietet mehr als nur Beschäftigung an, denn Menschen, die ihr Päckchen tragen müssen, brauchen eine Begleitung.“ Also: Ein Chef, der nicht nur Chef ist, sondern der sich auch kümmert. Der nicht gleich einen Beschäftigten vor versammelter Mannschaft runtermacht, wenn mal etwas nicht ganz sitzt – und der auch häufiger mal etwas erklärt. Das ist der „Soziale Arbeitsmarkt“, der mit Steuermitteln unterstützt wird und der unter der Einschränkung funktioniert, der handelsüblichen Wirtschaft kein Geschäft wegzuschnappen.

Wer lange arbeitslos war, hat dafür seine Gründe. Obwohl: „Den einen Grund gibt es nicht“, sagte Thomas Strauch. Es gebe viele Gründe und viele Kombinationen: Schlechte Gesundheit könne ein Grund sein, ebenso das Alter oder fehlende oder schlechte Qualifikationen. Hinzu komme, dass Langzeitarbeitslose oft der Arbeit selbst entwöhnt seien. Bei der Wabe arbeiteten deshalb Sozialarbeiter, Pädagogen und Fachkräfte, um zusammen mit den jährlich rund 250 Teilnehmenden neue berufliche Chancen zu schaffen.

Gute Erfolge im Gastronomie-Bereich, erfährt die SPD-Kreistagsfraktion

Gute Erfolge verzeichne die Wabe bei der Beschäftigung im Gastronomie-Bereich, etwa im Zollhaus oder im Schleusenwärterhaus. „In die Gastronomie haben wir gute Vermittlungsquoten“, so Strauch, „denn wer im Schleusenwärterhaus den Grill bedienen kann, der kommt mit jedem Grill klar.“ Zudem gebe es auf dem Personalmarkt in der Gastronomie eine hohe Fluktuation und deshalb einen hohen Bedarf an Arbeitskräften.

„Noch ist nicht hundertprozentig klar, wie das Geld aus dem Programm ,Sozialer Arbeitsmarkt‘ aufgeteilt wird und wie man es beantragen kann“, sagte Daniel Pilz, „das Gesetz wird gerade erarbeitet.“ Im Oktober seien die Lesungen im Bundestag, und erst nach der ersten Lesung und einer weiteren Bearbeitungsrunde könne man mit konkreteren Entwürfen rechnen. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) begrüßte den Entwurf in einer Stellungnahme, der „die Voraussetzungen für einen sozialen Arbeitsmarkt“ schaffe.

Strauch und die Mitglieder der SPD-Kreistagsfraktion hatten bei dem Treffen im Zollhaus die eine oder andere Idee entwickelt, wie die neuen Mittel eingesetzt werden können. Bei alkoholfreiem Bier, Currywurst und Pommes gab es für die Genossen noch ein Lob vom Wabe-Chef: „Die SPD-Fraktion ist die einzige, die das Gespräch mit uns vor Ort sucht.“ Daniel Pilz dazu: „Wir freuen uns über Nachahmer.“

Veröffentlicht am 23.07.2018

 

KommunalpolitikRettungsdienstgebühren-Kein Schaden für Städte

Pressemitteilung der SPD-Kreistagsfraktion Ennepe-Ruhr 15.06.2018

Die Rettungsdienstgebühren waren in den letzten Monaten regelmäßig Thema im Kreistag und in der Öffentlichkeit. Die SPD-Kreistagsfraktion begrüßt den jetzt von der Kreisverwaltung aufgezeigten Weg, einen erheblichen Teil des Fehlbetrages auszugleichen. Durch gleich mehrere Fehler in der Vergangenheit ist eine Summe von 12,5 Mio. € aus der allgemeinen Rücklage des Kreises abzuschreiben. Ein Teil des Schadens in Höhe von 6,6 Mio. € kann durch Gebührenverrechnungen in der Zukunft ausgeglichen werden. „Ein direkter Schaden entsteht den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Städten nicht“, betonte SPD-Fraktionsvorsitzender Daniel Pilz. Nachdem jetzt alle Fehler aus der Vergangenheit erkannt wurden, sind diese für die Zukunft ausgeschlossen. Der Fehlbetrag wird aus der allgemeinen Rücklage entnommen und die nachträglich eingenommenen Gebühren fließen wieder in den Haushalt. Diese 6,6 Mio. € führen in den Folgejahren zur Senkung der Kreisumlage zugunsten der Städte.

Mit Vorlage des ersten Teils des beauftragten Gutachtens in der Kreisausschusssitzung am 18.06.2018 sind die finanziellen und haushalterischen Aspekte aufgearbeitet. Weiter aufzuarbeiten sind die Verantwortlichkeiten. „Auch hier muss mit Hilfe eines unabhängigen Gutachters vollumfänglich aufgeklärt werden“, hob Sigrid Ristau, SPD-Mitglied im Rechnungsprüfungsausschuss, hervor.

 

Veröffentlicht am 18.06.2018

 

KommunalpolitikKreisverwaltung, SPD und Arbeitsgemeinschaft der Verbände sind sich einig

Pressemitteilung der Arbeitsgemeinschaft der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege im Ennepe-Ruhr-Kreis

Der Vorsitzende c/o Arbeiterwohlfahrt

Unterbezirk Ennepe-Ruhr

Neustraße 10

58285 Gevelsberg

E-Mail: info@awo-en.de

Gevelsberg, 10.04.18

 

Kreisverwaltung, SPD und Arbeitsgemeinschaft der Verbände einig: Frühförderung ist

Kreisangelegenheit

Erfreut haben die beiden Träger Lebenshilfe Witten und AWO EN auf die Forderung der

Kreisverwaltung, die nun auch von der SPD-Kreistagsfraktion bekräftigt wurde, reagiert, die

Frühförderung im Kreis zu belassen.

Nach Meinung der Arbeitsgemeinschaft der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege wurde

insbesondere im Ennepe-Ruhr-Kreis ein Verfahren entwickelt, das entwicklungsverzögerten und von

Behinderung bedrohten Kindern sowie deren Eltern am besten gerecht wird. Deshalb hatte die

Arbeitsgemeinschaft EN das „Modell Ennepe-Ruhr“ auch schon als Best-Practice-Beispiel an die

Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege NRW übermittelt, was positiv aufgenommen

wurde. Die in letzter Sekunde im Ausführungsgesetz des Landes NRW zum Bundesteilhabegesetz

vorgenommene Verschiebung der Zuständigkeit der Fallsteuerung auf die Landschaftsverbände

erleben alle Beteiligten als kontraproduktiv. „Wir fordern die Landesregierung auf, zum ursprünglich

vorgesehenen Verbleib der Zuständigkeit in den Städten und Kreisen zurückzukehren“, macht der

Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege Jochen Winter

deutlich. Die Forderungen der AG Wohlfahrt im Ennepe-Ruhr-Kreis gehen sogar noch weiter. In einer

Stellungnahme zum Modellprojekt „Teilhabe 2015“ des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe hatte

die Arbeitsgemeinschaft deutliche Kritik an der Zuständigkeitsverlagerung auch für jugendliche und

erwachsene Menschen mit Behinderung geäußert. „Wir kennen die Betroffenen zum Teil über

Jahrzehnte“, so Winter weiter, „und können die Störungsbilder und Beeinträchtigungen häufig besser

beurteilen, als ein Fallmanager des LWL, der aus Münster zur Begutachtung für ein bis zwei Stunden

pro Betroffenem anreist.“

Veröffentlicht am 17.04.2018

 

AllgemeinWir sprechen dagegen...

SPD Kreistagsfraktion spricht sich gegen das Ausführungsgesetz des Landes zum Bundesteilhabegesetz aus

Ist ein Kind im Vorschulalter behindert oder von Behinderung bedroht, hat es einen Anspruch auf Frühförderung. Hier handelt es sich um ein niederschwelliges Angebot, das von betroffenen Kindern und deren Eltern ohne den Einsatz finanzieller Mittel in Anspruch genommen werden kann. Durch die gezielte und spezifische Förderung sollen die Entwicklungsdefizite der Kinder bis zum Eintritt in die Schule gemindert werden. Von Anbeginn an lagen die Zuständigkeiten für die frühe Förderung beim Ennepe-Ruhr-Kreis.

Das Ausführungsgesetz des Landes NRW zum Bundesteilhabegesetz sieht jetzt eine Verschiebung der Zuständigkeiten auf die Landschaftsverbände vor. Die Landesregierung begründet die Verschiebung damit, dass die Landschaftsverbände für eine einheitliche und flächendecke Erbringung der Förderleistung sorgen würden.

Wir als SPD Kreistagsfraktion lehnen diese Verschiebung ab. Die Zuständigkeit der Frühförderung liegt von Beginn an bei den örtlichen Sozialhilfeträgern. Es hat sich ein umfangreiches Netzwerk gebildet, das Modellcharakter hat. Gemeinsam mit den Eltern arbeiten Sozialamt, Jugendamt, Gesundheitsamt, Fachärzte, Heilpädagogen, Psychologen, Kindertagesärzte, sozialpädiatrische und pädaudiologische Zentren an Hilfeleistungen für die betroffenen Kinder. Ziel dieser gemeinsamen Arbeit ist die optimale Förderung bis zum Eintritt in die Schule und darüber hinaus. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen stehen den Eltern während des Förderprozesses in der Anlaufstelle als zur Verfügung. Eine schnelle Bearbeitung von Förderanträgen ist gewährleistet. Innerhalt von 2 Wochen nach Eingang der Diagnostik wird ein Förderplan erstellt.

Gerade durch das Zusammenwirken aller Förderinstrumente aus einer Hand wird die Förderung optimiert und gewährleistet eine schnelle Bearbeitung und eine passgenaue Förderung der Kinder.

Fördermaßnahmen richten sich auch an individuelle Eigenheiten einer Kommune.

Durch die geplante Übertragung der Aufgaben auf den LWL sehen wir dies nicht gewährleistet.

Die Entwicklungen der vergangenen Jahre belegen, dass sich die örtliche Aufgaben- und Finanzierungsverantwortung für die Frühförderung bewährt hat. Von daher möchten wir daran festhalten und appellieren entsprechend an die Landesregierung.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass auch in den sog „weißen Flecken“ in NRW der Ausbau von Maßnahmen der Frühförderung vorangetrieben werden muss. Dies kann jedoch nicht zu Lasten derjenigen Kommunen und Kreise gehen, die eine sehr gute Infrastruktur für eine optimale Förderung der betroffenen Kinder aufgebaut haben.

Veröffentlicht am 26.03.2018

 

AllgemeinFehler in der Abrechnung der Rettungsdienstgebühren

Seit Juli 2005 erfolgt die Abrechnung der Rettungsdienstgebühren im EN-Kreis über die Abrechnungsstelle der Stadt Witten.

Die Abrechnung der Rettungsdienstgebühren umfasst die gesamte und eigenständige Abwicklung des Kassenwesens einschl. der Überwachung von Zahlungseingängen.

Die vereinnahmten Entgelte wurden monatlich an den EN-Kreis überwiesen, gleichzeitig wurde die Höhe der offenen Forderungen des Vormonats gemeldet.

Eine anlassbezogene Überprüfung (aufgrund von Hinweisen) im Jahr 2017 hat ergeben, dass zwar die saldierten Forderungen gemeldet wurden, jedoch spätere Korrekturen wie z.Bsp. Stornierungen aufgrund falscher Zahlungspflichtiger ( Krankenkasse X statt Krankenkasse Y) nur innerhalb des EDV Systems der Stadt Witten erfasst wurden.

Auf Seite des EN-Kreises wurden die unbereinigten monatlich gemeldeten Forderungen saldiert und dienten als Grundlage zur Berechnung der Gebühren.

Die Korrekturen bzw. Stornierungen der Forderungen in Witten wurden mangels Kenntnis im Kreis nicht abgezogen, so dass es zu einer verfälschten (zu hohen) Erwartung in Bezug auf ausstehende Einnahmen kam.

Gleichzeitig wurden die daraus resultierenden Gebühren zu niedrig kalkuliert.

Somit sind in der Bilanz des Kreises die Forderungen zu hoch angesetzt, die Differenz lässt sich aktuell noch nicht genau darstellen.

Die Rechnungsprüfung der Stadt Witten und des Kreises haben zu diesen Vorgängen in den Jahren Prüfungen durchgeführt, die zu keinen Beanstandungen geführt haben.

Ebenso gab es seitens der Firma Forplan, die für das Verfahren zur Gebührenbildung im Rettungsdienst zuständig war und die anfallenden Kosten mit den Einnahmen auf Plausibilität prüften, keinerlei Hinweise auf fehlerhafte Abrechnungen.

Nach eingehender Prüfung der Vorgänge wurde die Verwaltung im Rechnungsprüfungsausschuss am 14.12.2017 aufgefordert, zur Aufbereitung der Defizite aus den Vorjahresabrechnungen, sowie der Überprüfung der Geschäftsprozesse innerhalb der Kreisverwaltung und der Stadt Witten als Abrechnungsstelle, einen externen Gutachter zu beauftragen.

Mit Fertigstellung des Gutachtens über die genaue Schadenshöhe – vermutlich im Frühsommer – wird der EN-Kreis mit den Krankenkassen über den Ausgleich des Fehlbetrages verhandeln.

Eine Erhöhung der Kreisumlage zur Deckung dieser Fehlbeträge wird es mit uns nicht geben.

Gez. Sigrid Ristau

 

 

Veröffentlicht am 02.03.2018

 

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